Notarkosten – transparent & gesetzlich geregelt

Die Notarkosten sind einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und jeder Notar ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Da sich die Gebühren an dem Geschäftswert des Rechtsgeschäfts orientieren, wird damit die jeweilige Leistungsfähigkeit der Beteiligten berücksichtigt. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Geschäfts und nicht nach dem Umfang der Arbeit.

So sind zum Beispiel mit der Beurkundungsgebühr auch die zugehörige Beratung und die Fertigung des Entwurfs mit der Beurkundung abgegolten. Die Erteilung eines Beurkundungsauftrags ist aber auch dann mit Kosten verbunden, wenn es später nicht zur Beurkundung kommt.

Wenn Sie ein bestimmtes Rechtsgeschäft planen, können Sie uns gerne kontaktieren, um eine Auskunft über die genau anfallenden Kosten einzuholen.

Beispielrechnungen für ausgewählte Rechtsgeschäfte

Nachfolgend finden Sie ein paar Beispielrechnungen für ausgewählte Rechtsgeschäfte. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall Abweichungen vorliegen können und von den Kosten nur die notarielle Tätigkeit abgedeckt ist (keine Gerichtsgebühren o. ä.). Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können keine Ansprüche hergeleitet werden.

Kaufvertrag

Der Geschäftswert eines Kaufvertrags richtet sich nach dem Kaufpreis. Hinzu kommen weitere Gebühren, wie die Betreuungsgebühr für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit oder die Vollzugsgebühr, wenn weitere Erklärungen oder Unterlagen eingeholt werden müssen (z. B. Löschungsunterlagen oder Genehmigungen).

Beispiel: Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, Kaufpreis 350.000,00 €, Grundbuch lastenfrei, ein Beteiligter erteilt seine Genehmigung nachträglich, zusätzlich Verwalterzustimmung erforderlich.
  • KV 21100Beurkundungsverfahren1.370,00 €
  • KV 22110Vollzugsgebühr342,50 €
  • KV 22115XML-Strukturdaten68,50 €
  • KV 22200Betreuungsgebühr342,50 €
Gesamtkosten (netto)*2.123,50 €

Testament

Der Geschäftswert eines Testaments richtet sich regelmäßig nach dem Vermögen des Erblassers, wobei es auch hier Abweichungen geben kann, wenn beispielsweise über Vermögen verfügt werden soll, das sich noch gar nicht im Eigentum des Erblassers befindet, oder wenn nur über einen Bruchteil verfügt wird. Um einen groben Einblick zu gewähren, finden Sie nachstehend jeweils ein vereinfachtes Beispiel für ein Einzeltestament und ein gemeinschaftliches Testament:

Einzeltestament

Aktivvermögen 600.000,00 € und 50.000,00 € Verbindlichkeiten.
  • KV 21200Beurkundungsverfahren1.015,00 €*

Gemeinschaftliches Testament

Ein Ehepaar will ein gemeinschaftliches Testament beurkunden lassen. Ehepartner 1 hat ein Vermögen von 50.000,00 €, aber Verbindlichkeiten in Höhe von 30.000,00 €, sodass nur 20.000,00 € anzusetzen sind. Ehepartner 2 hat ein Vermögen von 100.000,00 € und keine Verbindlichkeiten. Insgesamt wäre also ein Wert in Höhe von 120.000,00 € anzusetzen.
  • KV 21100Beurkundungsverfahren600,00 €*

* zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer

GmbH- oder UG-Gründung

Die Notarkosten für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), die durch das GNotKG festgelegt sind, liegen in der Regel zwischen etwa 105 € und 630 €, wobei es hier auch Abweichungen geben kann. Hinzu kommen Auslagen, Pauschalen für Dokumente und Post sowie die gesetzliche Umsatzsteuer – u. a. Kosten für die rechtssichere Archivierung der Urkunden im Elektronischen Urkundenarchiv (je 4,50 €) sowie Gebühren für die Nutzung des notariellen Videokommunikationssystems bei einer Online-Gründung (Beurkundungsverfahren 25,00 €, Beglaubigung 8,00 €). In den Notargebühren sind alle Kosten für die persönliche Beratung, Betreuung, Erstellung der Entwürfe, die Beurkundung des Gründungsvorgangs sowie die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung enthalten.

1. Gründung einer Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll

Stammkapital 5.000,00 €
  • KV 21200Beurkundungsverfahren60,00 €
  • KV 24102Handelsregisteranmeldung30,00 €
  • KV 22114Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten15,00 €
Gesamtkosten (netto)*105,00 €

2. Gründung einer Mehr-Personen-GmbH mit Geschäftsführerbestellung

Stammkapital 25.000,00 €
  • KV 21100Beurkundungsverfahren Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung384,00 €
  • KV 22110Vollzugsgebühr96,00 €
  • KV 24102Handelsregisteranmeldung62,50 €
  • KV 22114Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten25,00 €
  • KV 22200Betreuungsgebühr62,50 €
Gesamtkosten (netto)*630,00 €

Ehevertrag

Die Abrechnung eines Ehevertrages kann sehr einfach oder auch kompliziert sein. Je nach Regelungsinhalt variiert auch der Inhalt der Abrechnung (Wechsel des Güterstands, Unterhalt, Versorgungsausgleich usw.). In den Notargebühren enthalten sind Beratung, Betreuung, Entwurf, Beurkundung und ggf. die Registrierung im Zentralen Vorsorge-/Testamentsregister.

Beispiel: Beurkundung einer Gütertrennung

Ehepartner 1 hat ein Vermögen von 550.000,00 € und Verbindlichkeiten in Höhe von 250.000,00 € (angesetzt: 300.000,00 €). Ehepartner 2 hat ein Vermögen von 200.000,00 € ohne Verbindlichkeiten. Gesamtwert: 500.000,00 €.
  • KV 21100Beurkundungsverfahren1.870,00 €*

* zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer

Dokumentenbeglaubigung

Die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten beträgt pauschal 1,00 € pro Seite, mindestens jedoch 10,00 € pro Dokument, zzgl. möglicher Auslagen (z. B. Postversand) und Umsatzsteuer.

  • Pauschal pro Seite (mind. 10,00 € pro Dokument)1,00 €

Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf

Bei einer von Ihnen mitgebrachten Erklärung liegt die Gebühr zwischen 20,00 € und 70,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert Ihrer Erklärung.

Genehmigungserklärung zu einem Kaufvertrag über 200.000,00 € – Geschäftswert = die Hälfte, also 100.000,00 €.
  • Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung54,60 €*

* zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer

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