Beispielrechnungen für ausgewählte Rechtsgeschäfte
Nachfolgend finden Sie ein paar Beispielrechnungen für ausgewählte Rechtsgeschäfte. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall Abweichungen vorliegen können und von den Kosten nur die notarielle Tätigkeit abgedeckt ist (keine Gerichtsgebühren o. ä.). Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können keine Ansprüche hergeleitet werden.
Kaufvertrag
Der Geschäftswert eines Kaufvertrags richtet sich nach dem Kaufpreis. Hinzu kommen weitere Gebühren, wie die Betreuungsgebühr für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit oder die Vollzugsgebühr, wenn weitere Erklärungen oder Unterlagen eingeholt werden müssen (z. B. Löschungsunterlagen oder Genehmigungen).
Beispiel: Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, Kaufpreis 350.000,00 €, Grundbuch lastenfrei, ein Beteiligter erteilt seine Genehmigung nachträglich, zusätzlich Verwalterzustimmung erforderlich.
- KV 21100Beurkundungsverfahren1.370,00 €
- KV 22110Vollzugsgebühr342,50 €
- KV 22115XML-Strukturdaten68,50 €
- KV 22200Betreuungsgebühr342,50 €
Gesamtkosten (netto)*2.123,50 €
Testament
Der Geschäftswert eines Testaments richtet sich regelmäßig nach dem Vermögen des Erblassers, wobei es auch hier Abweichungen geben kann, wenn beispielsweise über Vermögen verfügt werden soll, das sich noch gar nicht im Eigentum des Erblassers befindet, oder wenn nur über einen Bruchteil verfügt wird. Um einen groben Einblick zu gewähren, finden Sie nachstehend jeweils ein vereinfachtes Beispiel für ein Einzeltestament und ein gemeinschaftliches Testament:
Einzeltestament
Aktivvermögen 600.000,00 € und 50.000,00 € Verbindlichkeiten.
- KV 21200Beurkundungsverfahren1.015,00 €*
Gemeinschaftliches Testament
Ein Ehepaar will ein gemeinschaftliches Testament beurkunden lassen. Ehepartner 1 hat ein Vermögen von 50.000,00 €, aber Verbindlichkeiten in Höhe von 30.000,00 €, sodass nur 20.000,00 € anzusetzen sind. Ehepartner 2 hat ein Vermögen von 100.000,00 € und keine Verbindlichkeiten. Insgesamt wäre also ein Wert in Höhe von 120.000,00 € anzusetzen.
- KV 21100Beurkundungsverfahren600,00 €*
GmbH- oder UG-Gründung
Die Notarkosten für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), die durch das GNotKG festgelegt sind, liegen in der Regel zwischen etwa 105 € und 630 €, wobei es hier auch Abweichungen geben kann. Hinzu kommen Auslagen, Pauschalen für Dokumente und Post sowie die gesetzliche Umsatzsteuer – u. a. Kosten für die rechtssichere Archivierung der Urkunden im Elektronischen Urkundenarchiv (je 4,50 €) sowie Gebühren für die Nutzung des notariellen Videokommunikationssystems bei einer Online-Gründung (Beurkundungsverfahren 25,00 €, Beglaubigung 8,00 €). In den Notargebühren sind alle Kosten für die persönliche Beratung, Betreuung, Erstellung der Entwürfe, die Beurkundung des Gründungsvorgangs sowie die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung enthalten.
1. Gründung einer Ein-Personen-UG mit Musterprotokoll
Stammkapital 5.000,00 €
- KV 21200Beurkundungsverfahren60,00 €
- KV 24102Handelsregisteranmeldung30,00 €
- KV 22114Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten15,00 €
Gesamtkosten (netto)*105,00 €
2. Gründung einer Mehr-Personen-GmbH mit Geschäftsführerbestellung
Stammkapital 25.000,00 €
- KV 21100Beurkundungsverfahren Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung384,00 €
- KV 22110Vollzugsgebühr96,00 €
- KV 24102Handelsregisteranmeldung62,50 €
- KV 22114Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten25,00 €
- KV 22200Betreuungsgebühr62,50 €
Gesamtkosten (netto)*630,00 €
Ehevertrag
Die Abrechnung eines Ehevertrages kann sehr einfach oder auch kompliziert sein. Je nach Regelungsinhalt variiert auch der Inhalt der Abrechnung (Wechsel des Güterstands, Unterhalt, Versorgungsausgleich usw.). In den Notargebühren enthalten sind Beratung, Betreuung, Entwurf, Beurkundung und ggf. die Registrierung im Zentralen Vorsorge-/Testamentsregister.
Beispiel: Beurkundung einer Gütertrennung
Ehepartner 1 hat ein Vermögen von 550.000,00 € und Verbindlichkeiten in Höhe von 250.000,00 € (angesetzt: 300.000,00 €). Ehepartner 2 hat ein Vermögen von 200.000,00 € ohne Verbindlichkeiten. Gesamtwert: 500.000,00 €.
- KV 21100Beurkundungsverfahren1.870,00 €*
Dokumentenbeglaubigung
Die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten beträgt pauschal 1,00 € pro Seite, mindestens jedoch 10,00 € pro Dokument, zzgl. möglicher Auslagen (z. B. Postversand) und Umsatzsteuer.
- Pauschal pro Seite (mind. 10,00 € pro Dokument)1,00 €
Unterschriftsbeglaubigung ohne Entwurf
Bei einer von Ihnen mitgebrachten Erklärung liegt die Gebühr zwischen 20,00 € und 70,00 € zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Die Höhe richtet sich nach dem Geschäftswert Ihrer Erklärung.
Genehmigungserklärung zu einem Kaufvertrag über 200.000,00 € – Geschäftswert = die Hälfte, also 100.000,00 €.
- Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung54,60 €*