Glossar

Hier finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Begriffen aus dem Bereich der notariellen und rechtlichen Praxis. Unter jeder Fachdefinition steht die Erklärung noch einmal in einfacher Sprache.

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Bauaufsichtsbehörde (i. d. R. Landratsamt) ist erforderlich, um ein Gebäude in selbständige Wohnungseinheiten aufzuteilen.

Einfach erklärt

Eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde, die bestätigt, dass ein Gebäude in selbstständige Wohnungen oder Einheiten aufgeteilt werden kann.

Aufenthaltsbestimmung

Eine Aufenthaltsbestimmung ist die Wahl und Bestimmung des Wohnsitzes und des Ortes, an dem sich eine Person tatsächlich aufhalten soll.

Einfach erklärt

Die Entscheidung darüber, wo jemand wohnen oder sich aufhalten soll.

Auflassung

Die Auflassung nennt der Jurist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Sie muss vor einem deutschen Notar erfolgen.

Einfach erklärt

Die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer darüber, dass ein Grundstück den Eigentümer wechselt. Diese Einigung muss beim Notar getroffen werden.

Ausfertigung

Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notar. Die Ausfertigung ist eine „amtliche Kopie“ dieser Urschrift. Sie kann im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt werden.

Einfach erklärt

Eine offizielle Kopie einer notariellen Urkunde, die wie das Original verwendet werden kann.

Außenverhältnis

Juristen bezeichnen das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Dritten (beispielsweise Geschäftspartnern) als Außenverhältnis. Dessen Gestaltung entscheidet darüber, wann eine Erklärung des Bevollmächtigten den Vollmachtgeber bindet. Davon zu unterscheiden sind Beschränkungen des Bevollmächtigten im sogenannten Innenverhältnis, die in der Regel keine Wirkung auf das Außenverhältnis haben.

Einfach erklärt

Das rechtliche Verhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und anderen Personen, wie Geschäftspartnern.

B

Baulasten

Die Baulasten sind Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, zum Beispiel Zuwegungen oder Fluchtwege freizuhalten. Diese werden in Bayern und Brandenburg wie private Belastungen im Grundbuch, in den anderen Bundesländern in sogenannte Baulastenverzeichnisse eingetragen, die von Gemeinden oder Bauaufsichtsbehörden geführt werden.

Einfach erklärt

Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, zum Beispiel einen Weg freizuhalten.

Behandlungsabbruch

Die Einwilligung in medizinisch notwendige Maßnahmen, um die begründete Gefahr eines schweren gesundheitlichen Schadens oder des Todes des Vollmachtgebers abzuwenden, darf der Bevollmächtigte nur verweigern oder widerrufen, wenn er dazu in einer mindestens schriftlichen Vorsorgevollmacht ausdrücklich ermächtigt wurde.

Einfach erklärt

Wenn ein Bevollmächtigter eine lebenswichtige Behandlung ablehnt, darf er das nur tun, wenn er dazu ausdrücklich bevollmächtigt wurde.

Beratung

Es empfiehlt sich, für die Errichtung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Dieses Glossar kann das individuelle Gespräch mit einem Notar oder einer Notarin bzw. einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin nicht ersetzen.

Einfach erklärt

Es ist sinnvoll, sich bei wichtigen Vollmachten oder Verfügungen von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Besitz

Das Original der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notar. Die Ausfertigung ist eine „amtliche Kopie“ dieser Urschrift. Sie kann im Rechtsverkehr wie das Original eingesetzt werden.

Einfach erklärt

Wer die tatsächliche Kontrolle über eine Sache hat, ist deren Besitzer. Beim Hauskauf geht der Besitz meistens bei der Schlüsselübergabe auf den Käufer über.

Betreuung

Juristen bezeichnen das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Dritten (beispielsweise Geschäftspartnern) als Außenverhältnis. Dessen Gestaltung entscheidet darüber, wann eine Erklärung des Bevollmächtigten den Vollmachtgeber bindet. Davon zu unterscheiden sind Beschränkungen des Bevollmächtigten im sogenannten Innenverhältnis, die in der Regel keine Wirkung auf das Außenverhältnis haben.

Einfach erklärt

Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, bestellt das Gericht einen Betreuer. Das kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden.

Betreuungsgerichte

Betreuungsgerichte sind zuständig für die Klärung von Rechtsfragen bezüglich der Betreuung (Bestellung eines Betreuers und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts), der Unterbringung von psychisch Kranken und Pflegschaften.

Einfach erklärt

Gerichte, die über rechtliche Fragen rund um die Betreuung von Erwachsenen entscheiden.

Betreuungsverfügung

Dieses Vorsorgeinstrument dient – anders als die Vorsorgevollmacht – nicht der Betreuungsvermeidung, sondern der Gestaltung einer vom Gericht angeordneten Betreuung. Die Betreuungsverfügung kann Wünsche zur Auswahl des Betreuers und zur Durchführung der Betreuung erhalten. Sie entfaltet grundsätzlich Bindungswirkung gegenüber dem Gericht bzw. dem Betreuer, sofern die schriftlich niedergelegten Wünsche nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen.

Einfach erklärt

Eine schriftliche Erklärung, in der man Wünsche äußert, wer im Fall einer Betreuung die Aufgaben übernehmen soll.

Bevollmächtigter

Ein Bevollmächtigter ist die Person, die aufgrund einer Vorsorgevollmacht für den entscheidungsunfähigen Vollmachtgeber handeln soll. Da der Bevollmächtigte (anders als ein vom Gericht bestellter Betreuer) grundsätzlich nicht der gerichtlichen Kontrolle und Aufsicht unterliegt, sollte der Vollmachtgeber zum Bevollmächtigten ein besonders Vertrauensverhältnis haben.

Einfach erklärt

Die Person, die im Auftrag des Vollmachtgebers handelt, z.B. bei einer Vorsorgevollmacht.

D

Dienstbarkeit

Bei Dienstbarkeit gewährt dem Berechtigten bestimmte Nutzungsrechte an einem anderen Grundstück (Beispiel: Wegerecht) oder einen Anspruch auf Unterlassung gewisser Handlungen (Beispiel: Baubeschränkung).

Einfach erklärt

Das Recht, ein fremdes Grundstück auf bestimmte Weise zu nutzen, etwa um einen Weg zu benutzen.

E

Eigentum

Eigentum ist anders als Besitz nicht die tatsächliche, sondern die rechtliche Zuordnung eines Grundstücks zu einer Person. Der Käufer wird Eigentümer des Grundstücks erst mit seiner Eintragung im Grundbuch anstelle des Verkäufers. Der Notar kann die Eigentumsumschreibung erst veranlassen,wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Weitere Voraussetzung ist in der Regel, dass der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde.

Einfach erklärt

Das Recht, etwas rechtlich zu besitzen. Beim Grundstückskauf wird man erst Eigentümer, wenn man ins Grundbuch eingetragen ist.

Einzelvertretungsbefugnis

Werden mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt, kann bei Einzelvertretungsbefugnis jeder von ihnen allein für den Vollmachtgeber handeln.

Einfach erklärt

Wenn mehrere Personen eine Vollmacht haben, darf bei Einzelvertretung jeder alleine handeln.

Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist das Recht, auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu nutzen. Das Erbbaurecht wird wie ein Grundstück behandelt und kann veräußert und belastet werden. Es ist häufig auf 99 Jahre befristet. Über die gesamte Nutzungsdauer ist der vereinbarte Erbbauzins zu entrichten.

Einfach erklärt

Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und es zu nutzen, oft für 99 Jahre.

Erschließungskosten

Erschließungskosten entstehen, um den Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege oder an die Wasser- und Energieversorgung herzustellen oder zu modernisieren. Der Käufer sollte sich bei der Gemeinde nach offenen Kosten oder geplanten Maßnahmen erkundigen.

Einfach erklärt

Kosten für den Anschluss eines Grundstücks an Straßen, Wasser, Abwasser oder Strom.

F

Fälligkeitsmitteilung

Erst wenn der Erwerb des Käufers rechtlich gesichert ist, teilt der Notar mit, dass der Kaufpreis an den Verkäufer zu zahlen ist.

Einfach erklärt

Der Hinweis des Notars, dass jetzt der Kaufpreis bezahlt werden kann, weil alles rechtlich abgesichert ist.

Finanzierungsgrundpfandrecht

Nimmt der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen in Anspruch, muss er regelmäßig eine Grundschuld als Kreditsicherheit stellen. Als Belastungsgegenstand eignet sich bereits das Kaufobjekt selbst, obwohl es noch nicht im Eigentum des Käufers steht. Der Notar kann diese Finanzierung ohne Risiko für den Verkäufer gestalten.

Einfach erklärt

Eine Absicherung für ein Darlehen, indem das Grundstück als Sicherheit im Grundbuch eingetragen wird.

Flurnummer

Jedes Flurstück – dies entspricht in der Regel einem Grundstück – einer Gemarkung hat eine exakte Flurnummer.

Einfach erklärt

Eine genaue Nummer, die jedem Grundstück in einer Gemeinde zugeordnet ist.

Fortführungsnachweise

Fortführungsnachweise enthalten die an einem Flurstück durch Vermessung eingetretenen Veränderungen.

Einfach erklärt

Unterlagen, die zeigen, wie sich Grundstücke durch Vermessung verändert haben.

G

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die grundsätzlich zur Vornahme von allen Rechtsgeschäften und geschäftsähnlichen Handlungen berechtigt, bei denen eine Vertretung zulässig ist.

Einfach erklärt

Eine sehr umfassende Vollmacht, mit der fast alle rechtlichen Angelegenheiten geregelt werden können.

Gesamtvertretungsbefugnis

Werden mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt, können diese Gesamtvertretungsberechtigten nur gemeinsam für den Vollmachtgeber handeln.

Einfach erklärt

Wenn mehrere Bevollmächtigte nur gemeinsam handeln dürfen.

Geschäftsunfähig

Geschäftsunfähig ist, wer dauerhaft keinen freien Willen mehr bilden kann, weil er an einer Störung der Geistestätigkeit erkrankt ist. Geschäftsunfähig ist auch, wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Einfach erklärt

Wer nicht selbst entscheiden kann, weil er krank ist oder unter sieben Jahre alt ist.

Gesetzlicher Vertreter

Die gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen sind die Eltern. Volljährige entscheiden grundsätzlich für sich selbst, außer wenn sie dazu nicht in der Lage sein sollten (etwa aufgrund Alters, Krankheit oder infolge eines Unfalls). Dann wird gerichtlich ein Betreuer bestellt, wenn nicht ein Vorsorgebevollmächtigter die Angelegenheiten der volljährigen Personen wahrnimmt. Ehegatten, Kinder und Lebensgefährten sind keine gesetzlichen Vertreter.

Einfach erklärt

Zum Beispiel die Eltern eines Kindes oder ein gerichtlich bestellter Betreuer für Erwachsene.

Gesundheitsfürsorge

Die Gesundheitsfürsorge umfasst die Befugnis zum Abschluss aller Rechtsgeschäfte und zur Vornahme aller Rechtshandlungen, die erforderlich sind, um für die Gesundheit des Betroffenen sorgen zu können (wie z.B. Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme sowie Abschluss von Arzt- und Krankenhausverträgen).

Einfach erklärt

Die Befugnis, Entscheidungen für die Gesundheit einer anderen Person zu treffen.

Gläubiger

Ein Gläubiger ist, wer von einem anderen, dem Schuldner, etwas verlangen kann.

Einfach erklärt

Eine Person, die von einer anderen etwas verlangen kann, etwa die Rückzahlung eines Darlehens.

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register für Grundstücke. Jedes Grundbuchblatt beginnt mit dem Bestandsverzeichnis. Es enthält die genaue Bezeichnung sowie Angaben zur Lage, Wirtschaftsart und Größe des Grundstücks. Dessen Eigentümer ist in Abteilung 1 eingetragen. Abteilung 2 enthält Lasten und Beschränkungen (Beispiel: Wegerecht). In Abteilung 3 sind alle Kreditsicherheiten (Grundpfandrechte) verzeichnet. Kraft Gesetzes wird vermutet, dass der Grundbuchinhalt richtig ist. Insbesondere kann sich der Käufer – wenn er nicht bösgläubig ist – darauf verlassen, dass der im Grundbuch eingetragene Verkäufer auch Eigentümer des Grundstücks ist.

Einfach erklärt

Ein amtliches Register, in dem alle Grundstücke und deren Eigentümer eingetragen sind.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer fällt – von Ausnahmen abgesehen – bei der Veräußerung von Grundstücken an, derzeit i.H.v. 3,5% – 6,5%. Sie bezieht sich nicht auf bewegliche Sachen.

Einfach erklärt

Eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks gezahlt werden muss.

Grundschuld

Die Grundschuld ist ein Mittel zur Kreditsicherung. Verpfändet wird das Grundstück, bei dem die Grundschuld im Grundbuch eingetragen wird. Im „Verwertungsfall“ findet die Zwangsvollstreckung in das Grundstück statt. Im Gegensatz zur Hypothek erlischt die Grundschuld nicht kraft Gesetzes, wenn das abgesicherte Darlehen zurückgezahlt wird. Ob es sinnvoll ist, die Grundschuld danach „stehen zu lassen“, hängt davon ab, ob weiterer Finanzierungsbedarf bei der gleichen Bank besteht. Bereits geringe Zinsunterschiede wiegen die Kosten für Löschung und Neueintragung zugunsten eines anderen Kreditinstituts auf.

Einfach erklärt

Eine Absicherung für einen Kredit, bei der das Grundstück als Sicherheit dient.

Grundstück

Das Grundstück ist ein im Grundbuch mit eigener Nummer verzeichneter, räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Ein Haus gehört rechtlich – von Ausnahmen wie dem Erbbaurecht abgesehen – zu dem Grundstück, auf dem es steht. Der Jurist spricht von einem wesentlichen Bestandteil: Ist vom Grundstück die Rede, ist rechtlich auch das aufstehende Haus gemeint.

Einfach erklärt

Ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, eingetragen im Grundbuch.

Grundstückgeschäfte

Grundstücksgeschäfte bedürfen zwingend der notariellen Beurkundung. Das Grundbuchamt akzeptiert nur Vorsorgevollmachten in notarieller Form.

Einfach erklärt

Käufe oder Verkäufe von Grundstücken, die immer vom Notar beurkundet werden müssen.

H

höchstpersönliche Angelegenheiten

Höchstpersönliche Angelegenheiten kann der Vorsorgebevollmächtigte nicht erledigen. Dazu zählen beispielsweise die Eheschließung und die Testamentserrichtung.

Einfach erklärt

Manche Dinge kann ein Bevollmächtigter nicht übernehmen, wie heiraten oder ein Testament machen. Diese Entscheidungen muss jeder selbst treffen.

Hypothek

Eine Hypothek ist ein nur noch selten eingesetztes Mittel zur Kreditsicherung. Anders als die Grundschuld „steht und fällt“ sie mit der gesicherten Forderung.

Einfach erklärt

Eine Hypothek ist eine Sicherheit für ein Darlehen. Sie hängt direkt vom Kredit ab: Wird der Kredit abbezahlt, verschwindet die Hypothek automatisch.

I

In-Sich-Geschäft

Wenn der Bevollmächtigte bei einem Vertrag sowohl auf der einen Seite (im eigenen Namen) als auch auf der anderen Seite (im Namen des Vollmachtgebers) handelt, liegt ein sogenanntes In-sich-Geschäft vor. Weil der Bevollmächtigte wegen der eigenen Beteiligung die Interessen des Vollmachtgebers nicht mehr objektiv wahrnehmen kann, sind gemäß § 181 BGB In-Sich-Geschäfte nur zulässig, wenn dem Bevollmächtigten dieses In-sich-Geschäft gestattet wurde oder es ausschließlich zur Erfüllung einer ohnehin bestehenden Verbindlichkeit dient. Wer jedoch als Vollmachtgeber davon überzeugt ist, dass sein Vertreter nicht in einen solchen Konflikt gerät, kann in einer Vorsorgevollmacht vom Verbot des In-sich-Geschäfts des § 181 BGB ausdrücklich befreien. Das wird häufig unter Familienangehörigen gewünscht.

Einfach erklärt

Wenn eine Person in einem Vertrag gleichzeitig für sich selbst und für eine andere Person handelt, nennt man das ein In-sich-Geschäft. Das ist nur erlaubt, wenn es ausdrücklich erlaubt wurde.

Innenverhältnis

Ein Innenverhältnis nennt der Jurist das Rechtsverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten. Dabei handelt es sich meist um einen Auftrag. Der Vollmachtgeber kann den Bevollmächtigten durch interne Weisungen dahingehend beschränken, dass dieser seine Vertretungsmacht nicht ganz ausschöpft, beispielsweise die Vorsorgevollmacht nur gebraucht, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht mehr in der Lage ist, für sich zu sorgen. Die präzise Unterscheidung zwischen Innen- und Außenverhältnis entscheidet häufig über die Praxistauglichkeit der Vorsorgevollmacht. Eine rechtliche Beratung ist zu empfehlen.

Einfach erklärt

Das Innenverhältnis regelt, wie genau ein Bevollmächtigter intern handeln soll. Es geht darum, was der Vollmachtgeber mit seinem Bevollmächtigten vereinbart hat.

K

Kataster

Das Kataster ist das amtliche Verzeichnis für Flurstücke. Es beschreibt deren geometrische Lage, Art der Nutzung, Größe sowie bauliche Anlagen. Auf diesen Angaben beruhen die Grundbuchdaten.

Einfach erklärt

Das Kataster ist ein amtliches Register, in dem Grundstücke genau vermessen und beschrieben werden.

Kaufpreisfälligkeit

Der Käufer braucht den vereinbarten Kaufpreis regelmäßig erst zu bezahlen, wenn zu seinen Gunsten eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist und dem Notar alle Unterlagen vorliegen, um das Kaufobjekt von allen Belastungen zu befreien, die noch für den Verkäufer eingetragen sind (häufig: Grundpfandrechte). Sofern die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit vorliegen, teilt dies der Notar dem Käufer mit. Er muss dann innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Frist den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen.

Einfach erklärt

Der Käufer zahlt den Kaufpreis erst, wenn sein Kauf rechtlich abgesichert ist, zum Beispiel durch eine Eintragung im Grundbuch.

Kontrollbetreuer

Falls Anzeichen für den Mißbrauch einer Vorsorgevollmacht bestehen, kann im Ausnahmefall gerichtlich ein Kontrollbetreuer bestellt werden.

Einfach erklärt

Wenn es Anzeichen gibt, dass ein Bevollmächtigter seine Macht missbraucht, kann das Gericht eine Person bestimmen, die ihn überwacht.

Kosten

Typisch ist die Vereinbarung, dass der Käufer die bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten trägt, wobei die Kosten der Lastenfreistellung regelmäßig der Verkäufer übernimmt. Unabhängig von dieser vertraglichen Regelung haften kraft Gesetzes sowohl Käufer als auch Verkäufer für alle bei Notar und Grundbuchamt entstehenden Kosten. Im internationalen Vergleich ist das deutsche Grundbuch- und Notarsystem nicht nur besonders sicher, sondern auch besonders effektiv und kostengünstig.

Einfach erklärt

Meist übernimmt der Käufer die Notarkosten und Gebühren fürs Grundbuch.

Kosten der Registrierung im ZVR

Für die Registrierung der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister wird eine einmalige aufwandsbezogene Gebühr (je nach Meldeweg, Zahlungsmodalitäten und Anzahl der Bevollmächtigten) erhoben. Sie liegt in der Regel zwischen 8,50 € und 13,50 €.

Einfach erklärt

Wenn man eine Vorsorgevollmacht im offiziellen Register anmeldet, kostet das eine kleine Gebühr. Normalerweise zwischen 8,50 € und 14,50 €

L

Lasten

Lasten sind die mit einem Grundstück kraft Gesetz verknüpften Verpflichtungen, insbesondere die Grundsteuer, Erschließungskosten und Prämien der Sachversicherung.

Einfach erklärt

Lasten sind Kosten oder Verpflichtungen, die mit einem Grundstück verbunden sind, wie z.B. Grundsteuer

Lastenfreistellung

Der Käufer möchte das Grundstück frei von fremden Belastungen erwerben, insbesondere frei von Kreditsicherheiten des Verkäufers (Grundpfandrechte). Die Beseitigung solcher Fremdbelastungen im Zuge einer Grundstücksübertragung bezeichnet man als Lastenfreistellung. Sichert beispielsweise eine eingetragene Grundschuld noch Verbindlichkeiten des Verkäufers, organisiert es der Notar, dass das Kreditinstitut die Löschungsunterlagen zur Verfügung stellt und die noch offene Forderung aus dem Kaufpreis beglichen wird.

Einfach erklärt

Bevor ein Käufer ein Grundstück übernimmt, sorgt der Notar dafür, dass alte Schulden oder Rechte gelöscht werden.

Löschungsbewilligung

Ein im Grundbuch eingetragenes Recht kann in der Regel nur mit notariell beglaubigter Löschungsbewilligung des Rechtsinhabers gelöscht werden.

Einfach erklärt

Um etwas aus dem Grundbuch zu entfernen, braucht man oft eine beglaubigte Erlaubnis des Berechtigten.

M

medizinische Eingriffe

Besonders gefährliche Eingriffe muss der Betreuer bzw. Bevollmächtigte gerichtlich genehmigen lassen. Inhaber einer Vorsorgevollmacht können in solche Maßnahmen nur einwilligen, wenn die Vollmacht sie ausdrücklich umfasst und mindestens schriftlich erteilt wurde (§ 1904 BGB).

Einfach erklärt

Bei gefährlichen medizinischen Eingriffen braucht der Bevollmächtigte oft eine Genehmigung vom Gericht.

Messungsanerkennung

Nach erfolgter Vermessung einer zu veräußernden Teilfläche müssen Verkäufer und Käufer das Ergebnis beim Notar als vertragsgemäß anerkennen. Dabei wird – soweit kein Festpreis vereinbart ist – auch der Kaufpreis an die im Vermessungsergebnis ermittelte Fläche angepasst.

Einfach erklärt

Wenn ein Grundstück neu vermessen wird, müssen Käufer und Verkäufer zustimmen, damit alles seine Richtigkeit hat.

Miteigentümer

Miteigentümer sind gemeinsam Eigentümer des Grundstücks in der Weise, dass jeder einen ideellen – also: gedachten – Anteil daran hat. Sie können über ihren ideellen Bruchteil unabhängig von anderen Miteigentümern verfügen. Jeder Miteigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Möglich ist, das Recht, die Aufhebung zu verlangen, einzuschränken, und die Benutzung des Grundstücks zu regeln.

Einfach erklärt

Mehrere Personen teilen sich das Eigentum an einem Grundstück. Jeder kann über seinen Anteil frei entscheiden.

N

Nebenvereinbarungen

Nebenvereinbarungen außerhalb der Notarurkunde sind unwirksam und können darüber hinaus zur Ungültigkeit des gesamten Grundstückskaufvertrages führen.

Einfach erklärt

Absprachen außerhalb des Notarvertrags zählen nicht. Sie können sogar den ganzen Vertrag ungültig machen.

Nießbrauch

Ein Nießbrauch nennt der Jurist das umfassende Nutzungsrecht an einem Grundstück.

Einfach erklärt

Jemand darf ein Grundstück nutzen, als wäre es sein eigenes, obwohl er es nicht besitzt.

Notaranderkonten

Notaranderkonten sind besonders gesicherte und vom Notar treuhänderisch geführte Konten. Sie dürfen zur Abwicklung von Immobilientransaktionen nur eingerichtet werden, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht.

Einfach erklärt

Ein Treuhandkonto beim Notar sorgt dafür, dass Zahlungen sicher abgewickelt werden.

Notare

Die Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind unparteiische, unabhängige und besonders sachkundige Rechtsberater. In dieser Funktion ermitteln sie die Interessen und Ziele aller Beteiligten und wirken auf eine Einigung hin, bei der keiner benachteiligt wird. Dementsprechend entwerfen und beurkunden Notare wichtige Verträge.

Einfach erklärt

Ein Notar ist ein neutraler Experte, der Verträge aufsetzt, prüft und offiziell macht.

Notarielle Urkunden

Notarielle Urkunden haben verschiedene Vorteile. Der Notar sorgt für rechtssichere Formulierungen und berät über die Tragweite und den Vertrauenscharakter der Vorsorgevollmacht. Er schützt vor inhaltlich fehlerhaften bzw. ungenau abgefassten Vollmachten. Die notarielle Urkunde verschafft Gewissheit über die Identität des Erklärenden. Das ist in Vorsorgefällen besonders wichtig, weil sich der Betroffene im Fall der Fälle nicht mehr selbst äußern kann. Der Notar trifft in der Urkunde ferner Feststellungen zur Geschäftsfähigkeit und verweigert seine Mitwirkung, wenn der Vollmachtgeber bereits geschäftsunfähig sein sollte. Dies bietet besondere Gewähr für die wirksame Errichtung der Vollmachtsurkunde. Die Urschrift der notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht verwahrt der Notar. Er kann auch nach Jahrzehnten Ausfertigungen erteilen, falls dies erforderlich sein sollte. Deshalb sind über 90% der zum Zentralen Vorsorgeregister gemeldeten Vorsorgeurkunden in notarieller Form errichtet worden.

Einfach erklärt

Ein Notar stellt sicher, dass Dokumente rechtlich einwandfrei sind. Er überprüft auch, ob die Person noch selbst entscheiden kann.

Nutzungen

Nutzungen sind alle mit dem Grundstück verbundenen Vorteile.

Einfach erklärt

Nutzungen sind Dinge wie Mieteinnahmen oder Ernten, die man aus einem Grundstück bekommt.

O

Organspende

Organe dürfen Verstorbenen in Deutschland zur Transplantation nur entnommen werden, wenn der Hirntod nachgewiesen ist und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt. Wurde diese nicht zu Lebzeiten erklärt oder ausdrücklich verweigert, zum Beispiel in einer Vorsorgevollmacht, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Organspendebereitschaft und Patientenverfügung sollten aufeinander abgestimmt werden, weil der Kreislauf des verstorbenen Spenders kurzfristig aufrechterhalten werden muss, um die Organe zu schützen.

Einfach erklärt

Organe dürfen nur gespendet werden, wenn die Person zugestimmt hat und ihr Hirntod ärztlich bestätigt wurde.

P

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung enthält Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. Da es Aufgabe des Vorsorgebevollmächtigten ist, dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung zu verschaffen, sollte eine Patientenverfügung immer mit der Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Zu einigen Maßnahmen muss er dabei mindestens schrifltich und ausdrücklich ermächtigt werden.

Einfach erklärt

Eine Patientenverfügung legt fest, wie Ärzte handeln sollen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.

Persönliche Angelegenheiten

Persönliche Angelegenheiten sind insbesondere die Personensorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und die Entscheidung über die Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer geschlossenen Anstalt.

Einfach erklärt

Persönliche Angelegenheiten sind Entscheidungen über Gesundheit, Wohnort oder Pflege.

R

Rang

Belastungen eines Grundstücks werden im Grundbuch geordnet eingetragen. Im Fall der Zwangsvollstreckung erlöschen nachrangig eingetragene Belastungen. Mehrere Grundpfandrechte werden in der Reihenfolge ihres Ranges bei der Verteilung des Versteigerungserlöses berücksichtigt.

Einfach erklärt

Im Grundbuch steht, wer bei einer Zwangsversteigerung zuerst sein Geld bekommt.

Reallasten

Reallasten begründen die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, an den Berechtigten wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise Rentenzahlungen zu entrichten.

Einfach erklärt

Manche Grundstücke sind mit Zahlungsverpflichtungen verbunden, z.B. regelmäßige Zahlungen an eine Person.

Rechtsmängel

Der Verkäufer muss dem Käufer ein Grundstück frei von Rechten Dritter (beispielsweise von Grundpfandrechten oder Mietverträgen) übertragen, wenn diese nicht übernommen werden. Ist das Grundstück vertragswidrig belastet, stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte zu.

Einfach erklärt

Der Verkäufer muss sicherstellen, dass keine unerwünschten Rechte Dritter auf dem Grundstück liegen.

Registrierung im ZVR

Die Registrierung im ZVR erfolgt in der Regel elektronisch durch den Notar/die Notarin. Das Schriftstück, welches die Vollmacht enthält, wird nicht beim Register verwahrt.

Einfach erklärt

Eine Vorsorgevollmacht kann im zentralen Register gespeichert werden, damit sie im Notfall schnell gefunden wird.

Rücktritt

Ein Rücktritt von einem Grundstückskaufvertrag ist möglich, wenn dieser vertraglich vereinbart wurde oder ein gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt, weil der Vertragspartner seine Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt.

Einfach erklärt

Man kann von einem Kaufvertrag zurücktreten, wenn es erlaubt ist oder der Vertragspartner seine Pflichten verletzt.

S

Sachmängel

Sachmängel liegen vor, wenn das Grundstück oder Bauwerk nicht die vereinbarte, von Käufer und Verkäufer vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung geeignete Beschaffenheit hat. Die Haftung des Verkäufers für Sachmängel wird bei „gebrauchten“ Immobilien häufig ausgeschlossen, um den Grundsatz „gekauft wie gesehen“ zu vereinbaren. Bei allen Verbraucherverträgen und beim Kauf neu hergestellter Bauwerke ist eine vertragliche Abweichung von der gesetzlichen Haftung des Verkäufers für Sachmängel nur eingeschränkt zulässig.

Einfach erklärt

Ein Sachmangel ist ein Fehler am Grundstück oder Gebäude, den der Käufer normalerweise nicht erwartet.

Schenkungen

Schenkungen sind dem rechtlichen Betreuer – mit engen Ausnahmen – grundsätzlich verboten. Ein Vorsorgebevollmächtigter unterliegt demgegenüber grundsätzlich keinen Einschränkungen und kann daher beispielsweise auch unentgeltlich über Vermögensgegenstände (z.B. Sparguthaben und – mit notarieller Vollmacht – Grundbesitz) des Vollmachtgebers verfügen.

Einfach erklärt

Ein Betreuer darf normalerweise nichts verschenken. Ein Bevollmächtigter darf das, wenn es erlaubt wurde.

Service-Hotline ZVR

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist telefonisch unter 0800-35 50 500 (gebührenfrei) montags bis donnerstags von 7:00 bis 17:00 Uhr und freitags bis 13:00 Uhr erreichbar.

Einfach erklärt

Man kann das Zentrale Vorsorgeregister kostenlos anrufen, wenn man Fragen zu seiner Vorsorgevollmacht hat.

Sicherungsvereinbarung

Die Sicherungsvereinbarung ist eine andere Bezeichnung für Zweckerklärung.

Einfach erklärt

Eine Sicherungsvereinbarung regelt, wofür eine Grundschuld oder Hypothek als Sicherheit dient.

T

Teilflächen

Die Teilflächen können im Grundbuch erst umgeschrieben werden, wenn aus ihnen nach amtlicher Vermessung eigenständige Grundstücke geworden sind.

Einfach erklärt

Ein geteiltes Grundstück wird erst nach einer amtlichen Vermessung zu eigenen neuen Grundstücken.

Transmortale Vollmachten

Transmortale Vollmachten gelten über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Die Geltungsdauer sollte in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich geregelt werden. Erbrechtliche Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden.

Einfach erklärt

Transmortale Vollmachten gelten über den Tod des Vollmachtgebers hinaus. Die Geltungsdauer sollte in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich geregelt werden. Erbrechtliche Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden.

U

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück auf den Käufer setzt die Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus. Diese wird durch das Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer ausgestellt und dem Notar zugeschickt.

Einfach erklärt

Das Finanzamt muss bestätigen, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, bevor der Käufer offiziell ins Grundbuch kommt.

Untervollmacht

Eine Untervollmacht ist eine Volllmacht, die ein Bevollmächtigter (Hauptbevollmächtigter) einer weiteren Person (Unterbevollmächtigter) zur Vertretung des Vollmachtgebers erteilt. Ob der Bevollmächtigte Untervollmacht erteilen darf, hängt vom Inhalt der Hauptvollmacht ab. Dort ist die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten meistens ausdrücklich geregelt.

Einfach erklärt

Ein Bevollmächtigter kann jemand anderem die Erlaubnis geben, für ihn Aufgaben zu übernehmen, wenn das erlaubt wurde.

V

Verlesen der Urkunde

Das Verlesen der notariellen Niederschrift ist als höchst effiziente Methode der Qualitätssicherung zentraler Bestandteil des Beurkundungsverfahrens. Es vermittelt Kenntnis der gesamten Urkunde und bietet Gelegenheit zu Fragen, Aufklärung und Beratung. Das laute Vorlesen schafft im Gegensatz zum bloßen Durchlesen eine größere Distanz zum Inhalt der Niederschrift und ermöglicht dadurch, den Willen der Beteiligten und seine exakte Verkörperung in der Urkunde genau zu überprüfen.

Einfach erklärt

Der Notar liest den Vertrag laut vor, damit alle wissen, was genau darin steht.

Vermögensangelegenheiten

Vermögensangelegenheiten sind insbesondere die Verwaltung und die Verfügung über das Vermögen, das Eingehen von Verbindlichkeiten, der Abschluss von Verträgen sowie die Vor- und Entgegennahme von Kündigungen, die Beantragung und Entgegennahme von Sozialleistungen, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung gegenüber Personen, Behörden und Gerichten, einschließlich Banken und Kreditinstituten, und die Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten.

Einfach erklärt

Vermögensangelegenheiten sind alle Entscheidungen über Geld, Besitz und Verträge.

Verzug

Ein Verzug kann eintreten, wenn der Kaufpreis trotz Fälligkeit nicht gezahlt wird.

Einfach erklärt

Wenn der Käufer den Kaufpreis zu spät zahlt, kommt er in Verzug.

Vollzug

Der Notar kümmert sich um die weitere Abwicklung des Grundstückskaufvertrags: Er holt notwendige Zustimmungen ein, sorgt für die erforderlichen Grundbucheinträge und benachrichtigt – soweit erforderlich – andere Behörden. Deshalb ist regelmäßig eine entsprechende Vollzugsvollmacht in der Urkunde enthalten.

Einfach erklärt

Nach der Vertragsunterschrift sorgt der Notar dafür, dass alles richtig eingetragen und erledigt wird.

Vorkaufsrecht

Besteht ein Vorkaufsrecht, kann der Berechtigte das Grundstück anstelle des Käufers zu den gleichen Bedingungen vom Eigentümer erwerben. Kraft baugesetzlicher Bestimmungen kann der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zustehen. Dies prüft der Notar durch Anfrage bei der zuständigen Gemeinde im Rahmen seiner Vollzugstätigkeit.

Einfach erklärt

Hat jemand ein Vorkaufsrecht, darf er das Grundstück zuerst kaufen, bevor es ein anderer bekommt.

Vorlagesperre

Der Notar veranlasst die Eigentumsumschreibung erst, wenn der Verkäufer den Kaufpreis erhalten hat (und die erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, vorliegen).

Einfach erklärt

Das Grundstück wird erst umgeschrieben, wenn der Verkäufer sein Geld erhalten hat.

Vormerkung

Mit der Vormerkung wird ein Grundstück für den Käufer „reserviert“. Ihre Eintragung im Grundbuch ist typische Voraussetzung für die Kaufpreiszahlung. Die Sicherungswirkung der Vormerkung entsteht dadurch, dass alle nach ihr im Grundbuch eingetragenen Veränderungen (z.B. nachträgliche Eigentumswechsel oder Belastungen) dem Käufer gegenüber unwirksam sind.

Einfach erklärt

Eine Vormerkung sichert dem Käufer das Grundstück, bevor alles endgültig abgeschlossen ist.

Vormundschaftsgerichte

Vormundschaftsgerichte gibt es nicht mehr: Ihre Aufgaben wurden auf Familien- und Betreuungsgerichte übertragen.

Einfach erklärt

Früher gab es besondere Gerichte für Vormundschaften. Heute machen das Familiengerichte.

Z

Zentrales Vorsorgeregister

Im Zentralen Vorsorgeregister sollte jede Vorsorgevollmacht registriert werden, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden wird. Bei gleichzeitiger Errichtung einer Patientenverfügung kann auch diese eingetragen werden. Die Daten des Registers können von Betreuungsgerichten elektronisch jederzeit eingesehen werden. Das geschieht bis zu 1.000 Mal täglich. Dadurch werden viele unnötige Betreuungsverfahren vermieden. Bei einer Beantragung der Bestellung eines Betreuers durch einen Arzt kann das Gericht dem Arzt mitteilen, dass eine Vertrauenperson im Zentralen Vorsorgeregister registriert ist. Das Zentrale Vorsorgeregister ist telefonisch unter 0800-35 50 500 (gebührenfrei) und unter www.vorsorgeregister.de erreichbar. Auf der Homepage finden Sie auch weitere Informationen.

Einfach erklärt

Das Vorsorgeregister speichert Informationen über Vollmachten, damit Gerichte sie im Notfall schnell finden können.

Zubehör

Zubehör sind bewegliche Gegenstände auf einem Grundstück, die dessen wirtschaftlichem Zweck dienen (z.B. Maschinen auf einem Fabrikgelände, Baumaterial auf einem Baugrundstück). Im Zweifel wird angenommen, dass sich die Veräußerung des Grundstücks auch auf dessen Zubehör erstreckt.

Einfach erklärt

Zubehör sind Dinge wie Maschinen oder Baumaterialien, die zum Grundstück gehören.