Häufige Fragen und hilfreiche Tipps
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns regelmäßig gestellt werden.
Fragen und Antworten
Klarheit schaffen: Hier finden Sie kompakte Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Wie berechnen sich die Notargebühren?
Die Gebühren bestimmen sich nach dem Kostenverzeichnis des GNotKG. Dort sind sämtliche Tätigkeiten, die ein Notar vornehmen kann, mit einer Gebühr versehen. Anhand der Gebührentabellen, die dem GNotKG als Anlage beigefügt sind, kann dann der individuell abzurechnende Betrag ermittelt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Beurkundung und einer Beglaubigung?
Bei der Beurkundung und der Beglaubigung handelt es sich um zwei Begriffe, die häufig verwechselt werden. Die Beglaubigung muss man zunächst in zwei Unterbegriffe einteilen: die Unterschriftsbeglaubigung und die Dokumentenbeglaubigung.
Während bei der Dokumentenbeglaubigung nur eine Kopie von einem Original / einer Ausfertigung gefertigt und mit dem Vermerk versehen wird, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt, wird bei der Unterschriftsbeglaubigung die Identität der unterzeichnenden Person bestätigt.
Bei einer Beurkundung hingegen erstellt der Notar eine Urkunde, in der bestimmte rechtliche Vorgänge oder Willenserklärungen festgehalten werden. Das bedeutet, der Notar gestaltet den Inhalt der Urkunde in Abstimmung mit den Beteiligten und hält hierbei eine neutrale Position, damit keine Partei bevorzugt wird.
Im Rahmen der Beurkundung wird dann der Inhalt der Urkunde in Anwesenheit der Beteiligten verlesen und erläutert. Zum Schluss müssen dann alle Urkundsbeteiligten und der Notar die Urkunde unterzeichnen, damit ein wirksames Rechtsgeschäft zustande kommt.
Fallen für eine Beratung Kosten an?
Grundsätzlich fallen beim Notar für eine Beratung keine separaten Kosten an, wenn diese im Zusammenhang mit einer Beurkundung erfolgt. Insofern die Beratung unabhängig von einem geplanten Rechtsgeschäft stattfindet, ist eine Beratungsgebühr abzurechnen. Diese bestimmt sich nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes.
Was sind die Aufgaben des Notars?
Der Notar ist eine neutrale Amtsperson, die für rechtliche Sicherheit bei wichtigen Geschäften sorgt. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Beurkundung von verschiedenen Rechtsgeschäften, die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten, die rechtliche Beratung aller Beteiligten – neutral, verbindlich und verständlich – und die Abwicklung von Verträgen (z. B. Eintragungen ins Grundbuch oder Handelsregister).
Was muss ich zur Beurkundung mitbringen?
In der Regel klären wir Sie vor Ihrem Termin individuell darüber auf, wenn konkrete Unterlagen benötigt werden. Im Optimalfall reichen Sie uns diese aber bereits vor dem Termin zumindest als Scan oder Kopie ein, damit wir ausreichend Zeit haben, den Inhalt und die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen.
Pauschal lässt sich aber sagen, dass Sie immer einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen müssen, damit Sie identifiziert werden können.
Wer muss zur Beurkundung anwesend sein?
Grundsätzlich müssen alle Vertragsbeteiligten persönlich beim Notartermin anwesend sein, da der Notar die Identität prüfen und sicherstellen muss, dass alle Beteiligten den Inhalt der Urkunde verstehen und zustimmen.
Wenn die gleichzeitige Anwesenheit aller Beteiligten nicht möglich ist, kann eine durch den jeweiligen Beteiligten zu benennende Vertrauensperson für diesen in der Beurkundung auftreten. Damit die Urkunde dann rechtswirksam wird, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder erteilt der zu vertretende Beteiligte seiner Vertrauensperson vorab eine notarielle Vollmacht, die bei dem Termin vorgelegt werden kann, oder er erteilt nur eine mündliche Vollmacht und genehmigt die Urkunde im Nachhinein.
Für die Erteilung einer Genehmigungserklärung ist ebenfalls die Beglaubigung der Unterschrift notwendig. Beide Möglichkeiten sind mit Mehrkosten verbunden, da immer eine zusätzliche Unterschriftsbeglaubigung und oft sogar die Fertigung eines Entwurfs erforderlich ist.
Wichtig: Bei manchen Rechtsgeschäften sind die Erklärungen höchstpersönlich von dem jeweiligen Beteiligten abzugeben. In diesen Fällen ist eine Vertretung nicht möglich. Beispiele hierfür sind Eheverträge, Testamente oder Erbverträge. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie oder jemand anderes vertreten werden kann, sprechen Sie uns gerne an.
An dem Kaufvertrag sind Verbraucher und Unternehmer beteiligt. Warum müssen wir mit der Beurkundung 14 Tage warten?
Wenn ein Verbraucher und ein Unternehmer an einem Kaufvertrag beteiligt sind, nennt man das Verbrauchervertrag. In diesem Fall soll der Notar gem. § 17 Absatz 2a darauf hinwirken, dass der Verbraucher ausreichend Gelegenheit hat, sich mit dem Vertrag auseinanderzusetzen. Das Gesetz geht davon aus, dass hierfür zwei Wochen ab Entwurfsversendung benötigt werden.
Die Zwei-Wochen-Frist beginnt also, nachdem der Notar den Entwurfstext an den Verbraucher geschickt hat – also nicht vom Verkäufer, Makler oder anderen Vermittlern übermittelt wurde. Ziel dieser Regelung ist es, den Verbraucher vor übereilten Entscheidungen zu schützen.
Woher weiß ich, was meine Immobilie wert ist?
Der Wert einer Immobilie hängt von vielen Faktoren ab – Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und auch von der aktuellen Marktsituation. Um diesen zu ermitteln, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Beauftragung eines Wertgutachtens oder die Beiziehung Ihres Steuerberaters.
Ein zentrales Hilfsmittel kann auch der Immobilienmarktbericht sein, den beispielsweise die Stadt Frankfurt am Main regelmäßig veröffentlicht. Dieser Bericht basiert auf tatsächlichen Kaufpreisen, die in der Region erzielt wurden, und bietet einen realistischen Überblick über die aktuelle Marktentwicklung.
Auch die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen veröffentlicht in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse des Landes Hessen für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser und Doppelhaushälften sowie Eigentumswohnungen.
Auch hieran kann man sich vorerst zur Festsetzung eines Wertes orientieren, wobei der Zustand der Immobilie natürlich auch zu berücksichtigen ist.
Gelegentlich kommt es auch vor, dass das Grundbuchamt eine Wertüberprüfung durchführt. Hierfür wird dann entweder der Brandversicherungswert von 1914 benötigt oder alternativ die Fläche und das Baujahr der Immobilie.