Ehe & Familie – rechtlich sicher begleiten
Vorsorgende Eheverträge
Regelungen zu Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt – rechtzeitig und klar gestaltet.
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Einvernehmliche Regelung aller offenen Fragen im Trennungsfall – fair und rechtssicher.
Adoptionen
Notarielle Begleitung bei Adoptionen von Minderjährigen oder Volljährigen – mit Fingerspitzengefühl.
Sorgerechtsverfügungen
Für den Fall der Fälle vorsorgen: Wer kümmert sich um mein Kind, wenn mir etwas zustößt?
Adoption
Es kommt vor, dass ein Kind mit in eine Beziehung gebracht wird, das sich nach eigener Zeit wie das eigene anfühlt, oder ein Bekannter, der sich die letzten Jahre liebevoll um einen gekümmert hat, ist Teil der Familie geworden.
Eine Adoption kann sehr starke Auswirkungen mit sich bringen, weshalb man sich bereits im Voraus gut überlegen sollte, ob man den Schritt von der „gefühlten Familie" zur rechtlichen Familie wirklich gehen möchte. Da bei einer Adoption der Gang zum Notar ohnehin unumgänglich ist, lohnt es sich vorab ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.
Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Es läuft gut, solange man sich einig ist, aber wenn es zum Konflikt kommt, ist der Streit oft groß. Was in der Zukunft passiert, kann niemand vorhersehen. Damit man im Zweifelsfall keine Überraschungen erleben muss, kann man seine Angelegenheiten in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten.
So wie jede Ehe ist auch der passende Ehevertrag individuell zu gestalten. Ohnehin ist ein Ehevertrag, bis auf einzelne Punkte, nur wirksam, wenn er notariell beurkundet ist. Bevor beurkundet wird, klärt der Notar über die einzelnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und entwirft im Anschluss einen entsprechenden Entwurf, der dann mit den Parteien beurkundet werden kann.
Anfang der Ehe und der Güterstand
In Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand der Ehe, jedoch stehen auch andere Varianten zur Auswahl, nämlich die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Viele Regelungen, die der Gesetzgeber für den gesetzlichen Güterstand vorgesehen hat, waren für die klassische Familie gedacht, die heute nicht mehr unbedingt der Standard ist. Deshalb ist der vorbestimmte Güterstand nicht unbedingt der richtige.
Während viele Eheleute einen Ehevertrag erst schließen, wenn sie bereits im Eheleben angekommen sind und sich einen Überblick über die Aufgabenverteilung zwischen den Partnern, das Vermögen, den Nachwuchs usw. verschafft haben, gibt es auch die Möglichkeit, bereits vor der Eheschließung oder zum Beginn der Ehe eine Vereinbarung zu treffen, was sich lohnen kann.
Es ist einfacher, zum Beginn der Ehe festzustellen, wer welche Vermögenswerte hat, als einige Jahre später zurückzuschauen und sich zu überlegen, wem genau was gehört. Auch kann es die Verhandlungen erschweren, wenn man bereits „mitten drinsteckt", weil die Bereitschaft, gemeinsam eine Lösung zu finden, vielleicht über die Jahre abnimmt. Auch ist es oft günstig, früh einen Ehevertrag abzuschließen, weil man noch am Lebensanfang steht und noch gar nicht so viel Vermögen angehäuft hat.
Ganz gleich ob ein Ehevertrag zu Beginn der Ehe oder später geschlossen wurde, lohnt es sich regelmäßig zu überprüfen, ob der Vertrag noch zu der Lebenssituation der Ehepartner passt.
Überblick: Was habe ich?
Bevor man den Notar konsultiert, macht es Sinn, sich Gedanken über sein Vermögen und sein Eigentum zu machen, um einen Überblick zu haben, was besonders schützenswert ist. Vielleicht haben beide Seiten in ein Depot eingezahlt, das nur auf den Namen eines Ehepartners läuft, oder eine Immobilie soll im Scheidungsfall vom Zugewinn ausgeschlossen werden.
Auch macht es Sinn nachzuverfolgen, wie die Vermögensverhältnisse zu Beginn der Ehe aussahen und was sich bis heute getan hat. Auch wichtig: Wer hat was getan? Ist zum Beispiel ein Ehepartner in den letzten Jahren zuhause geblieben und hat die gemeinsamen Kinder versorgt, während der andere Karriere gemacht hat – oder steht das so in Zukunft in Planung – kann es sinnvoll sein, eine Vereinbarung zu treffen.
Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist erforderlich, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Sind die Eltern bereits miteinander verheiratet, gelten beide Elternteile automatisch als sorgeberechtigt und werden in die Geburtsurkunde eingetragen.
Die Anerkennung einer Vaterschaft muss persönlich erklärt werden und bedarf der Zustimmung der Mutter. Sie kann auch schon vor der Geburt erfolgen, sodass der Vater direkt in die Geburtsurkunde aufgenommen wird.
Die zuständige Stelle (z. B. Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder Notar) beurkundet die Erklärungen und fertigt die Urkunde aus. Die Anerkennung der Vaterschaft bedeutet nicht automatisch gemeinsames Sorgerecht. Dieses kann bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich durch eine Sorgerechtserklärung gemeinsam erklärt werden – auch schon zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung.
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