Beglaubigungen & sonstiges – rechtlich sicher begleiten

Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

Wenn eine Unterschrift oder Abschrift offiziell bestätigt werden muss – rechtssicher und schnell.

Notarielle Bescheinigungen

Offizielle Bestätigungen über Tatsachen, Erklärungen oder gesetzliche Vorgänge.

Unterstützung bei Apostillen und Legalisationen

Für internationale Anerkennung von Urkunden im Ausland – mit Behördengang und Service.

Beurkundung von eidesstattlichen Versicherungen

Wenn gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben – zuverlässig und korrekt beurkundet.

Aufgebotsverfahren

z. B. zur Kraftloserklärung verlorener Urkunden – wir leiten das Verfahren für Sie ein.

Beglaubigung: Unterschied zur Beurkundung

Im Rahmen der notariellen Beglaubigung bescheinigt der Notar, dass ein Original und die Kopie eines Dokumentes miteinander übereinstimmen (Dokumentenbeglaubigung) oder dass die Unterschrift auf dem Dokument unter notarieller Aufsicht vollzogen oder anerkannt wurde (Unterschriftsbeglaubigung).

Eine Beurkundung ist inhaltlich sehr viel tiefgehender (Prüfungs- und Belehrungspflichten) und betrifft auch den Inhalt der Erklärung. Die Urkunde wird von dem Notar laut verlesen und von den Beteiligten schließlich genehmigt und unterschrieben.

Sowohl bei der Beglaubigung Ihrer Unterschrift als auch bei der Beurkundung ist die Vorlage eines amtlichen gültigen Lichtbildausweises erforderlich. Hat der Notar Sie einmal identifiziert, sind Sie dem Notar von Person bekannt. Der Ausweis muss dann nur noch in besonderen Fällen vorgelegt werden.

Unterschriftsbeglaubigungen

Bei der Beglaubigung Ihrer Unterschrift bescheinigt der Notar, dass Sie vor ihm persönlich entweder Ihre Unterschrift unter dem Dokument vollzogen haben oder dass Sie vor ihm anerkannt haben, dass es sich um Ihre Unterschrift handelt.

Ihre Unterschrift kann sowohl auf einem Dokument beglaubigt werden, das Sie mitgebracht haben oder aber auf einem Dokument, das wir für Sie entwerfen können. Insofern Sie einen Entwurf benötigen, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

Bei einer von Ihnen mitgebrachten Erklärung liegt die Gebühr für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift zwischen 20,00 € und 70,00 € zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer. Für die inhaltliche Prüfung Ihrer Urkunde auf Richtigkeit oder den Vollzug können weitere Gebühren anfallen oder eine Entwurfsgebühr ausgelöst werden.

Dokumentenbeglaubigungen

Bei der Beglaubigung eines Dokuments (z. B. Zeugnisse, Personenstandsurkunden usw.) wird von Ihrem Originaldokument eine Kopie erstellt und hierauf ein Beglaubigungsvermerk angebracht. Es wird also bescheinigt, dass das Original mit hiesiger Kopie übereinstimmt.

Die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten beträgt pauschal 1,00 € pro Seite, mindestens jedoch 10,00 € pro Dokument, zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Überbeglaubigung

Bei der Überbeglaubigung handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift der Person bezieht, die etwas beglaubigt (z. B. der Notar). Es wird also von einer staatlichen Stelle bestätigt, dass Ihr Notar dazu berechtigt ist, Ihre Unterschrift oder Ihr Dokument zu beglaubigen. Für Staaten, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, wird die Apostille durch das Landgericht erteilt. Anderenfalls ist die Einholung einer Legalisation notwendig.

Ob eine Legalisation / Apostille erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des jeweiligen ausländischen Staates vorgenommen.

Kontakt

Alternativ können Sie Ihre Dokumente auch direkt über unser sicheres Upload-Portal übermitteln.

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